Wissen · Gewährleistung und Versicherung

Gewährleistung und Versicherung für gebrauchte Bauteile

Wer gebrauchte Bauteile verkauft oder einbaut, fragt nach Haftung, Gewährleistung und Versicherung. Die gute Nachricht: Mit Prüfung, klaren Vereinbarungen und passenden Leistungen lassen sich die Risiken gut beherrschen.

ConcularExchange: Gewährleistung & Versicherung

Haftung beim Verkauf gebrauchter Bauteile

Auch gebrauchte Bauteile unterliegen dem Kaufrecht: Wer verkauft, haftet in der Regel nach §§ 434 ff. BGB für Sachmängel. Das Risiko lässt sich begrenzen – etwa durch eine sorgfältige Prüfung und eine Beschaffenheitsvereinbarung, die den Zustand genau beschreibt, oder durch eine kürzere Verjährung im Rahmen des AGB-Rechts. Gegenüber Verbraucher:innen sind solche Einschränkungen nur sehr begrenzt möglich.

Für Ihre Bauteilbörse heißt das: Zustand, Fotos, Mengen und Herkunft sauber dokumentieren. In ConcularExchange beschreibt jedes Listing den Gebrauchszustand je Variante, und der digitale Materialpass hält Herkunft und Eigenschaften fest.

Gebrauchte Bauteile im Bauvertrag

Die VOB/C geht von ungebrauchten Stoffen aus: Nach ATV DIN 18299 sind gebrauchte Stoffe nur zulässig, wenn die Leistungsbeschreibung sie ausdrücklich vorsieht (Abschnitte 0.3.1, 2.1.3 und 2.3). Wer gebrauchte Bauteile einbauen will, vereinbart das deshalb ausdrücklich im Bauvertrag – sonst kann der Einsatz als Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik gelten. Umgekehrt gilt: Ist eine Position ausdrücklich „wiedergewonnen“ ausgeschrieben und wird Neuware eingebaut, ist die Leistung mangelhaft.

Werden Bauteile bauseits gestellt, haftet das ausführende Unternehmen nach VOB/B grundsätzlich auch für deren Einbau – es sei denn, es hat rechtzeitig Bedenken angemeldet (§ 4 Abs. 3, § 13 Abs. 3 VOB/B). Sinnvoll ist eine Beschaffenheitsvereinbarung, die den Zustand der Bauteile genau festhält, und eine Aufklärung über Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik. Für tragende Bauteile ist in der Regel eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich; für Stahl- und Holzbauteile gibt es dafür inzwischen Leitfäden.

Bauproduktenrecht und Schadstoffe

  • Bauproduktenverordnung (EU) 2024/3110: Wer ein gebrauchtes Bauprodukt neu in Verkehr bringt – etwa eine Bauteilbörse, die selbst verkauft –, sorgt für die Gebrauchstauglichkeit und kann Herstellerpflichten wie Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung übernehmen. Der direkte Wiedereinbau ohne erneutes Inverkehrbringen ist davon abzugrenzen.
  • Schadstoffe: REACH und die POP-Verordnung können die Wiederverwendung einzelner Bauteile ausschließen – deshalb gehören Schadstoffinformationen ins Audit.
  • Abfallende: Damit ein Bauteil nicht zu Abfall wird, sollte der Zweck der Folgeverwendung schon beim Ausbau feststehen – das Anschlussnutzungskonzept nach DIN SPEC 91525 hält ihn fest.

Einbau mit Gewährleistung

Auf Wunsch übernimmt Concular die Schritte, die für einen sicheren Wiedereinbau nötig sind: Materialprüfung, Aufbereitung, Zustimmung im Einzelfall und Verwertungsnachweis – bis zum Einbau mit Gewährleistung. In Referenzprojekten wie dem Wiedereinbau von Systemtrennwänden in Berlin-Adlershof wurden gebrauchte Bauteile so praktisch neuwertig und mit Gewährleistung eingebaut.

Versicherung für wiedergewonnene Materialien

Gemeinsam mit der VHV Versicherung und MOCEDI hat Concular die Reclaimed Construction Material Insurance (RCMI) entwickelt: ein Zusatzmodul zu bestehenden Gebäudeversicherungen, damit wiedergewonnene Materialien denselben Schutz erhalten wie neue. Der Einbau gebrauchter Bauteile lässt sich damit optional versichern. Umfang und Bedingungen stimmen wir im Einzelfall mit Ihnen ab.

Was das für Ihre Bauteilbörse bedeutet

  • Zustand und Eigenschaften im Audit und im Listing genau dokumentieren.
  • Verwertungsweg und Anschlussnutzung je Bauteil festhalten.
  • Verkaufsfreigaben mit Person und Zeitstempel nachvollziehbar machen.
  • Für den Wiedereinbau Prüfung, Aufbereitung und Gewährleistung als Leistung dazubuchen.

Stand: November 2026. Quelle und weitere Informationen: Versicherung für zirkuläre Materialien auf concular.de. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen: Gewährleistung & Versicherung

Haftet der Verkäufer gebrauchter Bauteile?

In der Regel ja: Auch für gebrauchte Bauteile gilt das kaufrechtliche Sachmängelrecht nach §§ 434 ff. BGB. Eine genaue Zustandsbeschreibung und vertragliche Vereinbarungen begrenzen das Risiko.

Kann man die Gewährleistung für gebrauchte Bauteile begrenzen?

Zwischen Unternehmen weitgehend, etwa durch eine Beschaffenheitsvereinbarung nach gründlicher Prüfung oder eine kürzere Verjährung im Rahmen des AGB-Rechts. Gegenüber Verbraucher:innen sind Einschränkungen nur sehr begrenzt möglich.

Können wiederverwendete Bauteile mit Gewährleistung eingebaut werden?

Ja. Auf Wunsch übernimmt Concular Materialprüfung, Aufbereitung, Zustimmung im Einzelfall und Verwertungsnachweis bis zum Einbau mit Gewährleistung.

Gibt es eine Versicherung für wiederverwendete Bauteile?

Ja. Concular hat mit der VHV Versicherung und MOCEDI die Reclaimed Construction Material Insurance (RCMI) entwickelt, ein Zusatzmodul zu bestehenden Gebäudeversicherungen. Umfang und Bedingungen werden im Einzelfall abgestimmt.

Braucht ein gebrauchtes Bauteil eine CE-Kennzeichnung?

Das hängt davon ab, ob es neu in Verkehr gebracht wird. Wer ein gebrauchtes Bauprodukt neu auf den Markt bringt, kann Herstellerpflichten übernehmen; der direkte Wiedereinbau ist davon abzugrenzen. Wir klären das im Projekt.

Was verlangt die VOB/C beim Einsatz gebrauchter Bauteile?

Sie geht von ungebrauchten Stoffen aus. Der Einsatz gebrauchter Bauteile sollte deshalb ausdrücklich im Bauvertrag vereinbart werden.

Ihre eigene Bauteilbörse

Wir zeigen Ihnen in einer Demo, wie ConcularExchange Bauteile vom Rückbau bis zum Wiedereinbau begleitet.